Die Vorlage an den Bundesgerichtshof ist unzulässig.
I.
Die Vorlage betrifft den Streit zwischen zwei Oberlandesgerichten über die Möglichkeit der Abgabe eines Beschwerdeverfahrens in Kindschaftssachen.
Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die Eltern der betroffenen Kinder Dustin, Marvin, Jordan und Shakira. In der Zeit von Mitte Juli 2012 bis Ende September 2014 waren die vier Kinder in einem Jugendheim in S. untergebracht. Seit dem 1. Oktober 2014 leben Jordan und Shakira in einem SOSKinderdorf in K. . Marvin befindet sich außerhalb des Kinderdorfs in K. in Obhut und Dustin ist zur Zeit unbekannten Aufenthalts.
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