Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten 3. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwarzenbek vom 22. November 2011 betreffend die Folgesache Versorgungsausgleich teilweise geändert und betreffend die Folgesache Versorgungsausgleich - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - insgesamt wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Nord, Versicherungsnummer ..., zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 0,6926 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto .... bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31. 05. 2011, übertragen.
Der Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Bund findet nicht statt.
Im Übrigen findet ein Wertausgleich bei der Scheidung nicht statt.
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