Abgrenzung eines Erbvertrags von einer testamentarischen Verfügung
»1. Zur Abgrenzung eines Erbvertrags von einer testamentarischen Verfügung, wenn sich der Erblasser durch die Erbeinsetzung die Pflege bis zum Tod sichern will.2. Erbeinsetzung unter auflösender Bedingung.3. Zur Frage der Anwendung des HeimG bei Aufnahme familienfremder Personen zur Betreuung in den Privathaushalt eines Heimbetreibers.«