Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Fürth/Odw. vom 17.03.2014 aufgehoben.
Der Kostenfestsetzungsantrag der Antragsgegner vom 12.02.2014 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben; die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten des Beschwerdeverfahrens fallen den Antragsgegnern zur Last.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 627,67 Euro festgesetzt.
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