I. Die Erblasserin starb 1995 im Alter von 82 Jahren verwitwet und kinderlos. Gesetzliche Erben sind die Schwester und die Abkömmlinge des Bruders der Erblasserin (die Beteiligten zu 1 bis 4). Mit ihrem vor ihr verstorbenen Ehemann errichtete die Erblasserin am 15.1.1992 ein von diesem eigenhändig geschriebenes und von beiden Ehegatten unterschriebenes gemeinschaftliches Testament. In Nrn. 1 und 2 des Testaments setzten sie sich gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmten, daß die nachfolgenden Verfügungen auch über den Tod des letztversterbenden Ehegatten hinaus gelten sollen.
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