I.
Der Erblasser hat sechs Kinder hinterlassen, die Töchter... (Beteiligte zu 3),... (Beteiligte zu 4) und E sowie die Söhne G, J (Beteiligter zu 5) und S (Beteiligter zu 1). Seine Ehefrau ist vorverstorben. Die Beteiligte zu 2 ist die Ehefrau des 1997 kinderlos verstorbenen Sohnes G. Die Beteiligten zu 6 und 7 sind die Kinder der 1972 verstorbenen Tochter E.
Dem Erblasser gehörten zwei Gastwirtschaften und weiterer umfangreicher Grundbesitz. In einem privatschriftlichen Testament vom 18.12.1962 hat er folgendes bestimmt:
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