I. Der 1989 im Alter von 78 Jahren verstorbene Erblasser war in zweiter, kinderloser Ehe verheiratet. Die Beteiligte zu 1, seine Tochter aus erster Ehe, ist sein einziger Abkömmling. Die zweite Ehefrau des Erblassers ist am 14.12.1994 nachverstorben. Deren Erbin ist die Beteiligte zu 2. Zum Nachlaß gehört eine Doppelhaushälfte sowie Geldvermögen.
Der Erblasser hat ein handschriftliches Testament vom 20.6.1988 hinterlassen. Es lautet wie folgt:
"Unser Haus und Grundstück in B.... sowie die Einrichtung und alle Ersparnisse sollen nach meinem Tode uneingeschränkt meiner Frau... als Besitz erhalten bleiben.
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