Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lörrach vom 10.08.2022 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens und zur erneuten Festsetzung des Verfahrenswerts an das Amtsgericht - Familiengericht - Lörrach zurückverwiesen.
2.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 112.700 € festgesetzt.
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