Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wuppertal vom 27.11.2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Beschwerde werden der Antragstellerin auferlegt.
Der Beschwerdewert beträgt 3.000 EUR.
Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Dem Antragsgegner wird unter Beiordnung der Rechtsanwaltssozietät B., R., Verfahrenskostenhilfe für die Verteidigung gegen die Beschwerde bewilligt.
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