Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Bremen vom 20.07.2016 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über die Einrichtung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach §
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