Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 10.08.2018, Az.
zurückgewiesen ,
2. a)Aus dem Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 10.08.2018, Az.
Die Regelung in Ziff. 2 a) gerät in Wegfall, wenn die Antragsgegnerin nicht binnen einer Woche nach Zustellung des hiesigen Beschlusses an ihren Verfahrensbevollmächtigten gegenüber dem Senat nachgewiesen hat, dass sie dem Antragsteller ein Bankkonto bzw. einen sonstigen Zahlungsweg mitgeteilt hat, wonach der Antragsteller die 2.000,00 € an sie zahlen kann.
3.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
4.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
5.
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