I.
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eschweiler vom 11.03.2011 - 11 F 253/09 - wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.
II.
Der Antrag der Antragstellerin, ihr zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
III.
Dem Antragsgegner wird zur Rechtsverteidigung im vorliegenden Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ratenfrei unter Beiordnung der Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei T., H., L-C., D. in U. bewilligt.
I.
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