I.
Die 1931 geborene Beteiligte zu 1 ist verwitwet und hat keine leiblichen Kinder. Sie hat am 10.12.1991 den 1970 geborenen Beteiligten zu 3, einen Neffen, als Kind angenommen. Zwischen der Beteiligten zu 1 und ihrem Adoptivsohn ist es zu einem tief greifenden Zerwürfnis gekommen. Der 1968 geborene Beteiligte zu 2, den die Beteiligte zu 1 nunmehr adoptieren will, ist ebenfalls ihr Neffe; er ist kinderlos.
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