Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 3. (Kindesmutter) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 2.000 €.
I.
Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist die Ablehnung einer Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit.
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