Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts Familiengericht Lübbecke vom 12. November 2008 abgeändert:
Den Beteiligten zu 3) und 4) wird aufgegeben, das am #####2006 geborene Kind X X1 an die Beteiligten zu 1) und 2) bis spätestens zum 31.01.2010 herauszugeben.
Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.000,00 €.
I.
Gegenstand des Verfahrens ist der Verbleib des Kindes X X1 (geb. am 25.07.2006 - jetzt 3 Jahre alt).
Die Beteiligten zu 1) und 2) sind die gemeinsam sorgeberechtigten nicht verheirateten Eltern des genannten Kindes; die Beteiligten zu 3) und 4) sind dessen Pflegeeltern, bei denen sich das Kind in der Familienpflege befindet.
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