OLG München - Beschluss vom 05.05.2009
31 Wx 17/09
Normen:
BGB § 1767 Abs. 1;
Fundstellen:
FGPrax 2009, 168
MDR 2009, 809
NJW-RR 2009, 1156
Vorinstanzen:
LG Regensburg, vom 09.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 340/08
AG Regensburg, - Vorinstanzaktenzeichen XVI 9/08

Ablehnung einer Volljährigenadoption wegen Fehlens eines Eltern-Kind-Verhältnisses

OLG München, Beschluss vom 05.05.2009 - Aktenzeichen 31 Wx 17/09

DRsp Nr. 2009/15632

Ablehnung einer Volljährigenadoption wegen Fehlens eines Eltern-Kind-Verhältnisses

Ablehnung einer Volljährigenadoption, bei der das Motiv im Vordergrund steht, den Anzunehmenden, welcher bereits Pflegeleistungen für den Annehmenden erbringt, stärker an sich zu binden (Fortführung des Senatsbeschlusses OLG München - 31 Wx 049/08 - 19.12.2008 - MDR 2009, 333).

I. Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 9. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.

II. Der Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 3.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1767 Abs. 1;

Gründe: