Die Verfahren B
Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in den Urteilen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 31. Mai 2021 werden als unzulässig verworfen.
Die Anträge der Kläger, ihnen zur Durchführung der Verfahren der Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in den bezeichneten Urteilen Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwältin S, C, beizuordnen, werden abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten der Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.
1. Die gemäß §
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