Ablehnung eines Richters wegen fehlender Zweifel an der Schlüssigkeit des Klagvortrags
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.10.1997 - Aktenzeichen 2 WF 135/97
DRsp Nr. 1998/4296
Ablehnung eines Richters wegen fehlender Zweifel an der Schlüssigkeit des Klagvortrags
»Die bloße Äußerung des erkennenden Richters, er habe keine Zweifel an der Schlüssigkeit des Klagvortrags, rechtfertigt für sich allein die Besorgnis seiner Befangenheit nicht. Da eine Klage bereits dann schlüssig ist, wenn der vom Kläger vorgetragene Sachverhalt den Klagantrag trägt, läßt sich aus dieser richterlichen Äußerung nicht der Schluß ziehen, er sei gegenüber der Beklagtenseite voreingenommen oder habe sich bereits (parteiisch) auf ein Obsiegen des Klägers festgelegt.«