Die sofortige Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 20. Juni 2019 - Az.-
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Vater zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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