Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 9. Juni 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Wert: 1.173 €
I.
Die Beteiligte zu 1 wurde zur Berufsbetreuerin des Betroffenen für den Aufgabenkreis Vermögenssorge mit Ausnahme der Kontoverwaltung und Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten bestellt.
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