Abrechnung einer anwaltlichen Verfahrenspflegschaft in Unterbringungssache als berufsspezifische Dienstleistung
OLG München, Beschluss vom 24.06.2008 - Aktenzeichen 33 Wx 127/08
DRsp Nr. 2008/14062
Abrechnung einer anwaltlichen Verfahrenspflegschaft in Unterbringungssache als berufsspezifische Dienstleistung
»Ob ein in einer Unterbringungssache zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt seine Tätigkeit als berufsspezifische Dienstleistung nach dem RVG abrechnen kann, hängt nach h. M. davon ab, ob ein qualifizierter Laie als Verfahrenspfleger anwaltlichen Rat gesucht hätte. Die Beurteilung, ob eine vom Betroffenen bei der Anhörung abgegebene Erklärung freiwilligen Verbleibs in der Einrichtung beachtlich ist, erfordert keine anwaltstypischen besonderen Rechtskenntnisse.«_