I. Die Beschwerden gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 03.12.2024, Az.
II. Auf die Anschlussbeschwerde hin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 03.12.2024, Az.
Dem Ergänzungspfleger wird für seine Tätigkeit in der Zeit vom 30.05.2023 bis 20.10.2023 eine Vergütung gegenüber dem Pflegling J... B... sowie dessen Vater R... B... in Höhe von 81.064,23 € bewilligt und festgesetzt.
II. Der Betrag ist mit 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB hieraus ab dem 22.12.2023 zu verzinsen.
III. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beschwerdeführer.
IV. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 81.064,23 € festgesetzt.
V. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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