OLG Köln - Beschluß vom 19.12.2003
16 Wx 228/03
Normen:
AuslG § 57 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 17.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 405/03
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen XIV 701/03

Abschiebehaft für algerische Staatangehörige ohne Ausweispapiere

OLG Köln, Beschluß vom 19.12.2003 - Aktenzeichen 16 Wx 228/03

DRsp Nr. 2004/2395

Abschiebehaft für algerische Staatangehörige ohne Ausweispapiere

Die Abschiebung algerischer Staatsangehöriger, die über keine Ausweispapiere verfügen und nicht zur freiwilligen Ausreise bereit sind, nimmt häufig mehr als drei Monate in Anspruch. Daher müssen die Tatsachengerichte in jedem Einzelfall bereits vor Erlass eines Haftbefehls sehr sorgfältig prüfen, ob im konkreten Einzelfall die Abschiebung innerhalb von drei Monaten möglich ist und - wenn dies nicht der Fall ist - ob die Gründe für die zeitweise Undurchführbarkeit der Abschiebung von dem Betroffenen zu vertreten, also ihm zurechenbar oder vorzuwerfen sind.

Normenkette:

AuslG § 57 Abs. 2 ;

Gründe:

Die gemäß §§ 3 Satz 2, 7 Abs. 1 FEVG, 103 Abs. 2 AuslG, 27, 29 FGG zulässige sofortige weitere Beschwerde hat in der Sache vorläufig Erfolg.

Die angefochtene Entscheidung des Landgerichts ist nicht frei von Rechtsfehlern (§§ 27 Abs. 1, 546 ZPO).

Das Landgericht wird erneut zu prüfen haben, ob die Voraussetzungen für die Anordnung von Abschiebungshaft nach § 57 Abs. 2 AuslG vorliegen.