1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Parteien streiten über die Gewährung von unbezahltem Sonderurlaub zwecks Mitarbeit im Familienbetrieb. Mit der einstweiligen Verfügung begehrt die Klägerin eine vorläufige Sicherung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs.
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