1. Die Beschwerde der Beteiligten Ziffer 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Konstanz vom 15.6.2010 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte Ziffer 1.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.075,80 € festgesetzt.
I. Gegenstand des Verfahrens ist die Regelung des Versorgungsausgleichs.
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