BGH - Beschluß vom 19.08.1998
XII ZB 100/96
Normen:
VAHRG § 1 Abs. 2, 3b ;
Fundstellen:
BGHR VAHRG § 1 Abs. 2 Prüfungspflicht 5
BGHR VAHRG § 3b Abs. 1 Ermessen 2
FamRZ 1999, 158
FamRZ 1999, 575
MDR 1998, 1352
NJW 1998, 3772
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe,
AG Baden-Baden,

Absehen von Ausgleich durch Realteilung

BGH, Beschluß vom 19.08.1998 - Aktenzeichen XII ZB 100/96

DRsp Nr. 1998/19646

Absehen von Ausgleich durch Realteilung

»a) Zur Frage, ob von der Ausgleichsform der Realteilung abgesehen werden kann, wenn zwar das auszugleichende Anrecht, nicht aber das für den geschiedenen Ehegatten zu begründende eine Rente für den Invaliditätsfall vorsieht. b) Von der Anwendung des § 3 b Abs. 1 VAHRG kann im Interesse des Ausgleichspflichtigen abzusehen sein, wenn das auszugleichende Anrecht ähnlich ungesichert erscheint wie die nach Abs. 2 der Vorschrift ausdrücklich ausgenommenen ausländischen Anrechte.«

Normenkette:

VAHRG § 1 Abs. 2, 3b ;

Gründe:

I. Die am 6. April 1973 geschlossene Ehe der Parteien ist auf den am 17. Mai 1993 zugestellten Antrag des Ehemannes (Antragsteller) vor einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich geschieden worden.