I.
Auf Anregung des Gesundheitsamtes bestellte das Amtsgericht nach Anhörung der Betroffenen und Erstattung eines Gutachtens durch einen Arzt des Gesundheitsamtes für die Betroffene mit Beschluss vom 03. Dezember 2002 eine Berufsbetreuerin mit den Aufgabenkreisen der Sorge für die Gesundheit, die Vermögenssorge, die Wohnungsangelegenheiten sowie die Vertretung gegenüber Behörden und sonstigen Institutionen. Dabei wurden der Betroffenen auf Empfehlung des Sachverständigen die Entscheidungsgründe und das Gutachten nicht bekannt gegeben.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|