I.
Die Ehe der Eltern des 1982 geborenen Mädchens wurde im Jahr 1989 geschieden. Das Familiengericht übertrug die elterliche Sorge auf die Mutter. Diese ist am 16.11.1996 verstorben. Der Beteiligte zu 3 ist der Vater des Mädchens. Die Beteiligte zu 2 (geb. 1969) ist eine ihrer Schwestern. Die Mutter hat die Töchter zu ihren Erben bestimmt; allerdings ist für den Anteil des 1982 geborenen Kindes bis zur Volljährigkeit Vorerbschaft durch ihre Schwestern und Testamentsvollstreckung angeordnet. Zum Nachlaß gehört neben Grundvermögen ein Reisebusunternehmen, das die Beteiligte zu 2 leitet.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|