I.
Das Amtsgericht Eisleben hat mit Beschluss vom 15.06.2005 der Antragstellerin Prozesskostenhilfe bewilligt und gleichzeitig monatliche Raten in Höhe von 15,00 EUR festgesetzt. Gegen die Ratenanordnung richtet sich die Beschwerde vom 21.06.2005, die von einem einzusetzenden Einkommen in Höhe von - 211,13 EUR ausgeht. Das Amtsgericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen und die Sache dem Oberlandesgericht Naumburg zur Entscheidung vorgelegt.
II.
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