Die Rechtsbeschwerden des betroffenen Kindes und der weiteren Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss des 1. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 6. September 2016 werden zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Wert: 5.000 €
I.
Die Beteiligten streiten über den Geburtseintrag des betroffenen Kindes.
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