OLG Saarbrücken - Urteil vom 14.07.1994
6 UF 13/94
Normen:
ZPO § 628 Abs. 1 S.1 Nr. 3 ;
Vorinstanzen:
AG Homburg-Saar, - Vorinstanzaktenzeichen 9 F 294/90

Abtrennung der Zugewinnausgleichssache vom Verbund

OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.07.1994 - Aktenzeichen 6 UF 13/94

DRsp Nr. 1995/1971

Abtrennung der Zugewinnausgleichssache vom Verbund

Würde die gleichzeitige Entscheidung über die im Verbund anhängig gemachte Klage auf Zugewinnausgleich den Ausspruch über die Scheidung erheblich verzögern, so ist die Abtrennung der Zugewinnausgleichssache nach § 628 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ZPO auch dann gerechtfertigt, wenn der Antragsteller selbst im Rahmen des Verfahrens nur zögerlich Auskunft hinsichtlich seines Endvermögens erteilt hat, sofern ihm eine Verzögerungsabsicht nicht nachzuweisen ist.

Normenkette:

ZPO § 628 Abs. 1 S.1 Nr. 3 ;

Tatbestand:

I.

Die Parteien streiten über die Scheidung ihrer Ehe im Zusammenhang mit der Abtrennung der Folgesache Güterrecht.