Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Ravensburg vom 05. März 2008
aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Amtsgericht - Familiengericht - Ravensburg
zurückverwiesen.
Gerichtsgebühren für das Berufungsverfahren werden nicht erhoben.
Streitwert der Berufung: 15.000 Euro
Der Antragsteller, geboren am 00.03.1946, und die Antragsgegnerin, geboren am 00.08.1946, haben am 00.05.1970 die Ehe geschlossen, aus der drei volljährige Kinder hervorgegangen sind. Der Antragsteller ist geschäftsführender Vorstand des ... mit einem monatlichen Einkommen von ca. 4.800,00 Euro. Der Antragssteller ist am 27.07.2004 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen. Er beabsichtigt, wieder zu heiraten.
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