Abtretung der Honorarforderung eines Rechtsanwalts; Darlegungs- und Beweislast bei Kündigung eines Dienstvertrages
BGH, Urteil vom 17.10.1996 - Aktenzeichen IX ZR 37/96
DRsp Nr. 1996/30466
Abtretung der Honorarforderung eines Rechtsanwalts; Darlegungs- und Beweislast bei Kündigung eines Dienstvertrages
»1. Die Abtretung der Honorarforderung eines Rechtsanwalts ist auch ohne Zustimmung des Mandanten wirksam, wenn der Abtretungsempfänger bereits vor der Abtretung zum Abwickler der Kanzlei des Zedenten bestellt worden ist, der die Anwaltstätigkeit aufgibt.2. Der Dienstberechtigte trägt die Beweislast dafür, daß er die Kündigung durch den Dienstverpflichteten nicht durch eigenes vertragswidriges Verhalten veranlaßt hat.«