AG Halle (Westfalen), vom 14.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen F 172/03
Abwägung zwischen Erziehung des Kindes durch leibliche Eltern und Abwehr von Gefahren bei der Erziehung im Rahmen der §§ 1666, 1666a BGB
OLG Hamm, Beschluss vom 30.08.2005 - Aktenzeichen 1 UF 181/04
DRsp Nr. 2005/20146
Abwägung zwischen Erziehung des Kindes durch leibliche Eltern und Abwehr von Gefahren bei der Erziehung im Rahmen der §§ 1666, 1666aBGB
Im Rahmen der §§ 1666, 1666aBGB hat das Kind keinen "Anspruch auf Idealeltern", sondern das staatliche Wächteramt beschränkt sich auf die Abwehr von Gefahren. Die höhere Förderungskompetenz von Pflegeeltern oder anderer Einrichtungen muss gegenüber der leiblichen Vaterschaft bis zur Grenze der §§ 1666, 1666aBGB zurücktreten.