Abwandlung 4.12.1: Ehefrau verdient 400 Euro, also geringfügig, hinzu

Autor: Mainz-Kwasniok

Sachverhalt Checkliste Lösung

Wie Mandatssituation 4.12, allerdings verdient die Ehefrau Maria 400 Euro, also geringfügig, hinzu.

Sachverhalt Checkliste Lösung

Siehe bei Mandatssituation 4.12.

Sachverhalt Checkliste Lösung

Leistungsfähigkeit

Die Berechnung der Leistungsfähigkeit wird hier entsprechend zum Ausgangsfall der Mandatssituation 4.12, um das Einkommen der Ehefrau erweitert.

Einkommen Hauptverdiener Arno Sievert

6.000 Euro

Einkommen Ehefrau Maria

400 Euro

Familieneinkommen beträgt demnach (bei einem Anteil Arno von rd. 94 %, Maria von rd. 6 %)

6.400 Euro

abzgl. Kindesunterhalt wie oben

2.400 Euro

bleiben

4.000 Euro

abzgl. Familienselbstbehalt nach DT 2020, ab 2021 mindestens

- 3.600 Euro

bleiben

400 Euro

häusliche Ersparnis hiervon 10 % =

40 Euro

ergibt einen zusätzlichen Selbstbehalt von 1/2 × (400 Euro − 40 Euro) =

180 Euro

erhöht den Familienselbstbehalt von mindestens 3.600 Euro also um 180 Euro auf den individuellen Familienbedarf von

3.780 Euro

Diesen dürfen die Eheleute für sich behalten.

 

Es stehen also in dieser Familie (4.000 Euro - 3.780 Euro) 220 Euro für den Elternunterhalt zur Verfügung.

Auf dasselbe Rechenergebnis gelangt man mit der kürzeren Formel (4.000 Euro bereinigtes Einkommen abzgl. 3.600 Euro Sockelselbstbehalt) x 55 %.

Schwiegerkindhaftung