Die Berufung der Klägerin gegen das am 03.12.2009 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 9/10 und der Beklagte zu 1/10.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 4/5 und der Beklagte zu 1/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrags leistet.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|