OLG Zweibrücken - Urteil vom 19.07.2005
5 UF 20/05
Normen:
BGB § 138 Abs. 1 § 139 § 242 § 1372 § 1378 § 1379 § 1408 § 1410 § 1414 ; ZPO § 254 ;
Fundstellen:
OLGReport-Zweibrücken 2006, 24
Vorinstanzen:
AG Kaiserslautern, vom 01.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 F 413/04

Abweisung einer Stufenklage, wenn sich schon bei der Prüfung des Auskunftsanspruchs ergibt, dass der Hauptanspruch nicht besteht - Eingeschränkte Geltung von Teilregelungen eines Ehevertrages, dessen Gesamtgepräge sittenwidrig ist, auf Grund von salvatorischen Klauseln

OLG Zweibrücken, Urteil vom 19.07.2005 - Aktenzeichen 5 UF 20/05

DRsp Nr. 2005/14520

Abweisung einer Stufenklage, wenn sich schon bei der Prüfung des Auskunftsanspruchs ergibt, dass der Hauptanspruch nicht besteht - Eingeschränkte Geltung von Teilregelungen eines Ehevertrages, dessen Gesamtgepräge sittenwidrig ist, auf Grund von salvatorischen Klauseln

»1. Ergibt sich im Rahmen einer Stufenklage schon bei Prüfung des Auskunftsanspruchs, dass der Hauptanspruch (Leistungsanspruch) nicht besteht, ist die Stufenklage insgesamt abzuweisen. Auch wenn das Berufungsgericht nur mit dem Auskunftsanspruch befasst ist, kann es in diesem Fall die Stufenklage insgesamt durch einheitliches Endurteil abweisen. 2. Auch wenn einem Ehevertrag wegen eines Globalverzichts im Hinblick auf sein gesamtes Gepräge wegen Sittenwidrigkeit die Anerkennung zu versagen ist, vermögen salvatorische Klauseln (Erhaltungsklauseln) Teilregelungen eingeschränkt Geltung zu verschaffen.«

Normenkette:

BGB § 138 Abs. 1 § 139 § 242 § 1372 § 1378 § 1379 § 1408 § 1410 § 1414 ; ZPO § 254 ;

Tatbestand: