Streitig ist, ob eine Abzweigung von Kindergeld an eine Unterhalt gewährende Stelle wegen fehlender Unterhaltspflicht des Kindergeldberechtigten trotz geleisteter Unterhaltsleistungen erfolgen kann.
I.
Der am 15. November 1985 geborene S ist seit 01. Februar 2003 im Jugendwohnheim X, untergebracht und erhält dort gemäß § 35a Abs. 2 Nr. 4 Sozialgesetzbuch -SGB- Teil VIII Eingliederungshilfe. Die beigeladene Mutter des S (nachfolgend: die Beigeladene) ist Hausfrau ohne eigenes Einkommen und konnte daher nicht zur Zahlung eines Kostenbeitrags gemäß §
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