Streitig ist, ob eine Abzweigung von Kindergeld an eine Unterhalt gewährende Stelle wegen fehlender Unterhaltspflicht des Kindergeldberechtigten trotz geleisteter Unterhaltsleistungen erfolgen kann.
I.
Der am 15. November 1985 geborene S ist seit 01. Februar 2003 im Jugendwohnheim X, untergebracht und erhält dort gemäß § 35a Abs. 2 Nr. 4 Sozialgesetzbuch -SGB- Teil VIII Eingliederungshilfe. Die beigeladene Mutter des S (nachfolgend: die Beigeladene) ist Hausfrau ohne eigenes Einkommen und konnte daher nicht zur Zahlung eines Kostenbeitrags gemäß § 94 Abs. 2 SGB VIII verpflichtet werden. Der Vater des S ist unbekannten Aufenthaltes und konnte daher ebenfalls nicht zu einer Unterhaltsleistung herangezogen werden. Ab Dezember 2003 lagen wegen Überschreitens der Einkunftsgrenzen die Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch für das Kind S nicht mehr vor.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|