I.
Der Kläger wurde am 18. Januar 1975 in Budapest geboren und erwarb durch Geburt die ungarische Staatsangehörigkeit seiner Eltern. Seine Mutter verstarb 1990. Zu seinem Vater hatte er keinen Kontakt. Nach dem Tod der Mutter nahm ihn deshalb seine Tante mütterlicherseits, Frau N., die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben hatte, zu sich nach München. Im Jahr 1991 verstarb deren Ehemann.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|