1. Dem Antragsgegner wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für die beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bremerhaven vom 24.11.2010 bewilligt und Rechtsanwalt [...] beigeordnet, soweit er die Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses in der Weise begehrt, dass
a) der Antrag der Antragstellerin zu 1. insoweit abgewiesen wird, als sie die Verpflichtung des Antragsgegners zur Unterhaltszahlung für C. an die Antragstellerin zu 1. in Höhe von mehr als insgesamt 98,89 EUR für die Zeit von Juli 2010 bis einschließlich November 2010, von mehr als 211,- EUR für Dezember 2010, von mehr als 183,- EUR für Januar 2011 und von mehr als 226,- EUR ab Februar 2011 begehrt.
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