OLG Köln - Beschluß vom 26.10.1998
14 UF 170/98
Normen:
BGB § 1687 ;
Fundstellen:
DAVorm 1999, 243
DRsp I(167)446i
FamRZ 1999, 249
NJW 1999, 295
Vorinstanzen:
AG Kerpen, - Vorinstanzaktenzeichen 50 F 244/98

Ägyptenurlaub mit Kleinkind bedarf der Zustimmung beider Eltern

OLG Köln, Beschluß vom 26.10.1998 - Aktenzeichen 14 UF 170/98

DRsp Nr. 1999/795

Ägyptenurlaub mit Kleinkind bedarf der Zustimmung beider Eltern

»Die Entscheidung, daß ein dreijähriges Kind mit einem Elternteil einen zweiwöchigen Ferienaufenthalt in einem afrikanischen Land (hier: Sharm-el-Sheik/Ägypten) verbringen soll, betrifft keine Angelegenheiten des täglichen Lebens, sondern ist eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung, für die das gegenseitige Einvernehmen der Eltern, denen die gemeinsame Sorge zusteht, erforderlich ist. Dies ergibt sich aus den Gesundheitsgefahren, die typischerweise für ein kleines Kind bei solchen Reisen bestehen.«

Normenkette:

BGB § 1687 ;

Gründe:

Gegenstand des noch nicht entschiedenen Beschwerdeverfahrens ist der von der Mutter beabsichtigte Ferienaufenthalt mit Y. an der Südspitze der Sinaihalbinsel nahe der Stadt Sharm el Sheik, Ägypten.