I.
Die am ... Oktober 1988 geborene Klägerin ist die Tochter der Beklagten aus deren geschiedenen Ehe mit dem gesetzlichen Vertreter der Klägerin. Sie lebt bei ihrem Vater in H..., wo sie das Gymnasium besucht.
Durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Montabaur vom 28. Juni 2002 wurde die Beklagte zur Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe von 49,08 EUR monatlich ab Januar 2002 verurteilt.
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