1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lingen/Ems vom 27. Mai 2014 geändert und der Antragstellerin die Entscheidung über einen Antrag auf Änderung des Nachnamens des Beteiligten zu 1 übertragen. Der weitergehende Antrag und die weitergehende Beschwerde der Antragstellerin werden zurückgewiesen.
2. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
3. Wert des Beschwerdeverfahrens: 3.000 €
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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