Auf die Beschwerde der Anzunehmenden werden die Beschlüsse des Amtsgerichts - Familiengericht - Arnsberg vom 25.10.2019 und 20.03.2020 dahin abgeändert, dass die Anzunehmende infolge der Adoption den Geburtsnamen "Q" erhält und den Ehenamen "L" weiterführt.
Gerichtliche Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Der Wert für die Beschwerdeinstanz wird auf 3.000 € festgesetzt.
A.
Die am ##.11.1982 geb. Anzunehmende ist die Tochter der Beteiligten zu 2. Sie entstammt deren Ehe mit Herrn N M. Diese Ehe wurde durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Arnsberg vom 04.07.1991 rechtskräftig geschieden (AG Arnsberg
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|