Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts D... vom 01.12.2021 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Standesamt der Landeshauptstadt D... wird angewiesen, dem Geburtseintrag des Antragstellers (Reg.-Nr.
I.
Der Antragsteller wurde am 26.06.1985 in Dresden als nichteheliches Kind geboren. Sein Vorname lautete "D..." und sein Familienname "A...". Mit Wirkung vom 15.12.2021 wurde sein Vorname in "D..." geändert.
Mit rechtskräftigem Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 05.02.2018 wurde der Antragsteller von P... B... als Kind angenommen. Er führte nunmehr den Geburtsnamen "B...".
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|