AG Bad Säckingen - Urteil vom 23.10.1995
2 F 112/91
Normen:
BGB §§ 1372, 1376, 1377, 779;
Fundstellen:
DRsp I(165)247e-f
FamRZ 1997, 611

AG Bad Säckingen - Urteil vom 23.10.1995 (2 F 112/91) - DRsp Nr. 1998/19441

AG Bad Säckingen, Urteil vom 23.10.1995 - Aktenzeichen 2 F 112/91

DRsp Nr. 1998/19441

»1. Das Verzeichnis eines Anfangsvermögens (§ 1377 BGB) enthält eine widerlegliche Richtigkeitsvermutung, die jedem Ehegatten den Beweis des Gegenteils ermöglicht. Etwas anderes gilt dann, wenn dem Verzeichnis die Wirkung eines materiell-rechtlichen Vergleiches nach § 779 BGB zukommt. Dies ist in der Regel etwa dann anzunehmen, wenn Grundstücke in dem Verzeichnis aufgeführt sind, ohne daß diese zuvor begutachtet wurden.