AG Beckum - Beschluß vom 29.09.1997 (6 M 1630/97) - DRsp Nr. 1998/16867
AG Beckum, Beschluß vom 29.09.1997 - Aktenzeichen 6 M 1630/97
DRsp Nr. 1998/16867
Will eine (arme) Partei aus einem Unterhaltsurteil im Wege der Forderungspfändung gegen den Unterhaltsschuldner vorgehen, ist ihr auf ihren Antrag hin Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu gewähren.