Die Entscheidung wurde durch Beschluß des LG Frankfurt/M. - 2/9 T 17/93 - vom 22.03.1993, NJW 1993, 1998 aufgehoben und der Antrag auf Bestellung des Aufgebotes zurückgewiesen; vgl im Übrigen BVerfG - 1 BvR 640/93 - vom 4.10.1993, NJW 1993, 3058 und LG Gießen - 7 T 10/93 - vom 01.02.1993, NJW 1993, 942
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