AG Freiburg - Urteil vom 19.03.1997 (45 F 8/97) - DRsp Nr. 1998/7342
AG Freiburg, Urteil vom 19.03.1997 - Aktenzeichen 45 F 8/97
DRsp Nr. 1998/7342
Wird der ein minderjähriges Kind nicht betreuende Elternteil von diesem den auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen, so ist diesem Elternteil, selbst wenn er weitere eigene Kinder zu betreuen hat, die Aufnahme einer geringfügigen Nebentätigkeit zuzumuten, um den Mindestunterhalt des nicht bei ihm lebenden Kindes zu erbringen.