AG Groß Gerau - 18.12.1990 (7 F 564/90) - DRsp Nr. 1992/11548
AG Groß Gerau, vom 18.12.1990 - Aktenzeichen 7 F 564/90
DRsp Nr. 1992/11548
Die Unterhaltsanspruch eines bei seiner Mutter in einem der neuen Bundesländer lebenden Kindes gegen seinen in einem der alten Bundesländer lebenden barunterhaltspflichtigen Vater ist pauschal um 1/3 des maßgeblichen Unterhaltssatzes zu kürzen.